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Allgemeine Lieferungs- und Geschäftsbedingungen
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Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur aufgrund nachstehender
Bedingungen. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung der
Lieferungs- und Geschäftsbedingungen.
1. Preise
Mündliche und schriftliche
Preisangebote werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung
verbindlich. Mangels besonderer Preisvereinbarungen gelten die
Listenpreise des Lieferers.
2. Urheberrecht
Der Besteller erklärt, alle Rechte an dem für ihn zu vervielfältigendem
Stück zu besitzen und übernimmt dementsprechend, für alle Schäden,
die durch etwaige nichtberechtigte Vervielfältigung gleichwohl entstehen
können, die Haftung.
3. Lieferung
a) Falls Abholung durch den Kunden vereinbart ist, erfolgt die Aushändigung
von Originalen und Waren ohne Prüfung der Berechtigung des Abholers gegen
Vorlage der bei der Bestellung auf Wunsch zu erteilenden Empfangsbestätigung.
Ansprüche aus der Aushändigung an einen Nicht-Berechtigten können nicht
abgeleitet werden.
b) Andernfalls erfolgt der Versand unfrei auf Gefahr des Bestellers, sofern
derselbe nicht durch Beauftragte oder Boten des Lieferers durchgeführt wird.
c) Vereinbarte Lieferzeiten werden nach bester Möglichkeit eingehalten.
4. Gewährleistung
a) Auch bei größter Sorgfalt können Abweichungen hinsichtlich der Papierqualität,
der Tönung und dergl. auftreten, welche deshalb vorbehalten werden müssen.
Bei maßstäblichen Arbeiten wird Gewähr für genaue Einstellung übernommen.
Maßdifferenzen, welche durch Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien
entstehen, bleiben vorbehalten. Für Veränderungen, welche nachträglich durch
äußere Einflüsse (Witterung, Licht, Feuchtigkeit und dergl.) eintreten, wird
nur soweit gehaftet, als dass diese durch unsachgemäße Arbeit verschuldet sind. Für
Arbeiten, die infolge Material- oder Bearbeitungsfehler unbrauchbar sind, wird kostenloser Ersatz geliefert.
Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
b) Für Handelsware wird die von den Vorlieferern geleistete Gewähr übernommen.
c) Für Verlust oder Beschädigung von übergebenen Originalen beim Transport durch
Beauftragte des Lieferers sowie bei der Aufbewahrung und bei den Arbeitsvorgängen beim Lieferer
wird Ersatz im Einzelfalle bis zum Betrag von höchstens € 5.000,- nach Maßgabe eines seitens
des Fachverbandes Reprographie e.V. abgeschlossenen Versicherungsvertrages geleistet. Darüber hinausgehende
Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Eine Haftung des Fachverbandes Reprographie e.V. wird nicht begründet.
Schadensfälle an Originalen sind dem Lieferer binnen 3 Tage nach erfolgter Lieferung schriftlich mitzuteilen.
Der Besteller ist verpflichtet, die Höhe des entstandenen Schadens nachzuweisen und glaubhaft zu machen,
sowie für die Abwendung und Minderung desselben zu sorgen. Dem Lieferer wird das Recht eingeräumt,
alle Unterlagen zu prüfen, um den Zeitwert der vom Schaden betroffenen Originale ermitteln zu können.
5. Mängelrüge
Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie sofort, spätestens aber innerhalb von acht Tagen
nach Lieferung schriftlich erfolgen.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen Eigentum des Lieferers.
An die Stelle der gelieferten Waren treten, wenn sie veräußert oder einem Dritten übergeben
worden sind, alle Ansprüche, welche der Abnehmer gegen Dritte hat, ohne dass es dazu einer ausdrücklichen
Abtretung und Anzeige an den Lieferer bedarf.
7. Zahlung
Rechnungen sind zahlbar sofort bei Erhalt der Ware ohne jeglichen Abzug, sofern nicht andere Zahlungsbedingungen
vereinbart sind.
8. Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt stets der Sitz des Lieferers.
9. Unwirksamkeit
Sind einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, soweit solche fehlen,
eine der geltenden Rechtsauffassung folgende Regelung.
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